
Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV)
Sie haben Fragen zur bKV? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um das Thema betriebliche Krankenversicherung.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gern persönlich.
Mit einem arbeitgeberfinanzierten Gesundheitskonzept sichern Unternehmen ihre Mitarbeiter zusätzlich ab. Ohne Gesundheitsfragen, zu stabilen Beiträgen und durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung durch den Arbeitgeber.
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einrichtet. Sie eröffnet den Beschäftigten Zugang zu erweiterten Gesundheitsleistungen, die über den begrenzten Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel Zuschüsse für Brillen oder regelmäßige professionelle Zahnreinigungen. Die Kosten reichen die Mitarbeiter direkt bei der Versicherung ein und erhalten anschließend die Erstattung.
Ob Handwerk, Dienstleistung oder Industrie – jedes Unternehmen kann von einer betrieblichen Krankenversicherung profitieren. Voraussetzung ist lediglich eine bestimmte Mitarbeiterzahl: Schon ab drei Angestellten ist der Abschluss möglich.
Ab wie vielen Mitarbeitern eine bKV abgeschlossen werden kann hängt vom Tarif und dem Anbieter ab. In der Regel ist eine bKV ab 3 Mitarbeitern möglich. Kleiner Hinweis: Die Inhaber gehören natürlich mit dazu.
Eine betriebliche Krankenversicherung ist deutlich günstiger als vergleichbare private Zusatzversicherungen. Bereits für einen kleinen monatlichen Beitrag ab 13 Euro können Unternehmen ihren Mitarbeitern umfangreiche Gesundheitsleistungen sichern.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) der SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern attraktive steuerliche Vorteile. Beiträge zur bKV gelten seit 2019 als Sachlohn und können damit im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei genutzt werden. Diese Freigrenze beträgt aktuell 50 Euro pro Monat
Bei der betrieblichen Krankenversicherung entfällt eine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet: Mitarbeiter müssen vor Vertragsabschluss keine Angaben zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand machen. Dadurch erhalten alle Beschäftigten einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu zusätzlichem Gesundheitsschutz – unabhängig von Vorerkrankungen.
Die betriebliche Krankenversicherung kennt keine Wartezeiten. Das heißt: Mitarbeiter können die vereinbarten Leistungen unmittelbar ab Vertragsbeginn nutzen – ohne Verzögerung und von Anfang an in vollem Umfang.
Der Arbeitgeber kann zusätzlich Tarife anbieten, die Mitarbeiter für sich selbst auf eigene Kosten abschließen können. In diesen arbeitnehmerfinanzierten Tarifen übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge.
Da es sich bei der bKV um Gruppenverträge handelt, sind die Beiträge in der Regel deutlich günstiger als vergleichbare private Tarife. Auch für Familienangehörige können Mitarbeiter entsprechende Zusatzversicherungen wählen – ebenfalls arbeitnehmerfinanziert und zu attraktiven Konditionen.
In der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel auch Vorerkrankungen mitversichert. Bei manchen Anbietern gibt es jedoch in bestimmten stationären Tarifen Einschränkungen für sogenannte Hochrisikodiagnosen – etwa chronische Erkrankungen oder Krebserkrankungen, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden und mit häufigen Klinikaufenthalten verbunden sind.
Mit unseren Lösungen stellen wir sicher, dass alle Mitarbeiter umfassend abgesichert sind: Vorerkrankungen werden mitversichert, und sogar bereits laufende oder angeratene Behandlungen können eingeschlossen werden. Das schafft Sicherheit und macht die bKV besonders attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Mindestvertragslaufzeit einer betrieblichen Krankenversicherung beträgt in der Regel 24 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder ihn flexibel fortzuführen.
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt – unabhängig davon, ob durch Kündigung oder den Eintritt in den Ruhestand – gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Private Weiterführung Der Mitarbeiter kann die Versicherung auf eigene Kosten fortführen, meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. In diesem Fall erhält er ein vergleichbares Angebot zur individuellen Weiterführung.
Übernahme durch neuen Arbeitgeber Wechselt der Mitarbeiter zu einem neuen Arbeitgeber, der dieselben Konditionen anbietet, kann der bestehende Vertrag dort fortgeführt werden.
Beendigung der Versicherung Entscheidet sich der Mitarbeiter gegen eine Weiterführung – weder privat noch über einen neuen Arbeitgeber –, endet die Versicherung automatisch zum Zeitpunkt des Ausscheidens. In diesem Fall kümmern wir uns um die Abmeldung des Mitarbeiters.
In der Regel können betriebliche Krankenversicherungstarife auch auf die Familienangehörigen der Mitarbeiter ausgeweitet werden. Nur wenige Tarife bilden hier eine Ausnahme. Angehörige profitieren dabei vom gleichen Versicherungsschutz wie die Mitarbeiter selbst – zu Konditionen, die privat oft nicht erreichbar wären.
Die bKV für Familienangehörige ist stets arbeitnehmerfinanziert, das heißt: Die Beiträge werden direkt vom Arbeitnehmer getragen.
Eine bestehende private Krankenversicherung oder private Zusatzversicherung steht der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) nicht im Weg. Die Leistungen können ergänzend zur bKV genutzt werden.
Für eine optimale Erstattung gilt: Zuerst werden die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen, anschließend greift die bKV und übernimmt die verbleibenden Kosten im Rahmen des gewählten Tarifs.
Grundsätzlich werden bei Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) alle Mitarbeiter eines Unternehmens mitversichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Gruppen zu bilden, die unterschiedliche Tarife oder Leistungsumfänge erhalten. Der Arbeitgeber entscheidet dabei, welche Tarife für welche Gruppe gelten.
Darüber hinaus kann die bKV auch als Gesundheitskarriere gestaltet werden. In diesem Modell stellt der Arbeitgeber ein jährliches Budget bereit, das sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet. Mitarbeiter steigen mit zunehmender Unternehmenszugehörigkeit in höhere Budgetstufen auf und profitieren so von erweiterten Leistungen.
Sie können sich entweder direkt bei der Versicherung melden oder sich ganz einfach selbst über die App anmelden.
Für bestimmte Situationen – wie Arbeitsunfähigkeit oder Elternzeit – bieten viele Anbieter der betrieblichen Krankenversicherung eine Beitragsbefreiung an. Ist diese eingeschlossen, übernimmt die Versicherung während dieser Zeit die Beiträge, die sonst vom Arbeitgeber zu zahlen wären.
Damit die Beitragsbefreiung greift, zahlt der Arbeitgeber einen kleinen Zuschlag zum regulären Beitrag des gewählten bKV-Tarifs. Ob diese Option enthalten sein soll, entscheidet der Arbeitgeber bereits bei Vertragsabschluss.
Eine bestehende private Zusatzversicherung steht der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) nicht im Weg. Da es sich bei der bKV um eine Gruppenversicherung handelt, profitieren Mitarbeiter in der Regel von deutlich günstigeren Beiträgen und umfangreicheren Leistungen im Vergleich zu gleichwertigen privaten Zusatzversicherungen. Besonders attraktiv: Eine arbeitgeberfinanzierte bKV ist für den Arbeitnehmer kostenfrei – im Gegensatz zu privaten Verträgen.
Besteht bereits eine gleichwertige private Zusatzversicherung, kann diese nach einer Bestätigung der Vertragsgleichwertigkeit durch den Deutschen bKV-Service fristgerecht gekündigt werden. Alternativ kann die private Versicherung auch ergänzend zur bKV bestehen bleiben, um im Leistungsfall eine maximale Erstattung zu erzielen.
Sie können sich entweder direkt bei der Versicherung melden oder sich ganz einfach selbst über die App anmelden.